Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens
für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse
vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem
Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bezüglich der Wohnbaugrundstücke ist ein Normgrundstück
mit einer GFZ von 0,8 zu Grunde gelegt. Abweichungen einzelner Grundstücke von dem
Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand,
spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt, bewirken
in der Regel entsprechende Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Dies bedeutet,
dass von dem Normgrundstück abweichende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. höhere oder niedrigere Geschosszahlen,
entsprechend höhere oder niedrigere Bodenrichtwerte bedingen.
Die Korrekturfaktoren nach den Wertermittlungsrichtlinien für das Gemeindegebiet der Stadt Waghäusel betragen:
Land 1,05, Ortsgröße 0,92.
Die Bodenrichtwerte sind das Ergebnis der Auswertung der Kaufpreissammlung. Sie werden von dem
Gutachterausschuss der Stadt Waghäusel bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zugrunde
gelegt.
Die Richtwerte für Wohnbauland werden nur für die als Baufläche zu bewertenden Flächen in
Anwendung gebracht. Mehrflächen werden als innerörtliche Garten- und Freiflächen bewertet.
Bei der Festlegung von Bodenrichtwerten wird grundsätzlich Altlastenfreiheit unterstellt.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.