| Home | email | Kontakt |  










 
Hinweis:
Einige unserer Seiten haben das pdf-Format. Sollten Sie diese nicht öffnen können, haben Sie die Möglichkeit, den Acrobat Reader hier kostenlos zu installieren:


| Kontakt |
| Sitemap |
| Impressum |
| Webmaster |



Bodenrichtwerte/Gutachterausschuss



Gutachterausschuss, Miet- und Grundstückspreise
 
 
 
 

Vorsitzender des Gutachterausschusses:
Dipl.Ing. Erhard Schmitteckert, Goethestr.15
 
Stellvertretender Vorsitzender:
Dipl.Ing. Herbert Sand, Kreuzstr.67
 
Gutachter:
Alfred Metzger, Rotkreuzstraße 25
Helmut Heißler, Alemannenstr.12
Hugo Schmitteckert, Rastatter Straße 7
Hans-Josef Krempel, Rhönstraße 16
Ewald Heinrich, Jahnstraße 6, 76706 Dettenheim
 
Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:
Dipl.Ing. Helmut Vetter
Tel.: 07254/207-307
Fax: 07254/207-223 + 323
Mail: Helmut.Vetter@waghaeusel.de
Gymnasiumstr.1
68753 Waghäusel
 
 
Aufgaben des Gutachterausschusses der Stadt Waghäusel:
  • Führung der Kaufpreissammlung der Stadt Waghäusel
  • Jährliche Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Erstellung von Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Ausgabe von Bodenwertbescheinigungen

  •  
     
    Zur Gutachterausschussgebührensatzung (im pdf-Format)
     
     
    Bodenrichtwerte 2010

    Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Waghäusel nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches am 23.02.2010 für das Gebiet der Stadt Waghäusel folgende Bodenrichtwerte festgelegt:


    Bodenrichtwerte erschlossene unbebaute Wohnbaugrundstücke je m²
     
    217,00 Euro
      innerörtliche Garten- und Freifläche je m²
     
    72,00 Euro
      unerschlossene Gewerbegrundstücke je m²
     
    23,00 Euro
      erschlossene unbebaute Gewerbegrundstücke je m²
     
    66,00 Euro
      landwirtschaftliche Flächen je m²
     
    2,60 Euro
      Waldflächen incl. Aufwuchs je m²
     
     
     
    2,80 Euro
    Nachrichtlich:
    Mietpreise
    (Wohnungen)
     
    Fläche (m²)
     
    4,00 - 6,50 Euro

     
     
    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bezüglich der Wohnbaugrundstücke ist ein Normgrundstück mit einer GFZ von 0,8 zu Grunde gelegt. Abweichungen einzelner Grundstücke von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Dies bedeutet, dass von dem Normgrundstück abweichende Nutzungsmöglichkeiten, z.B. höhere oder niedrigere Geschosszahlen, entsprechend höhere oder niedrigere Bodenrichtwerte bedingen.
     
    Die Korrekturfaktoren nach den Wertermittlungsrichtlinien für das Gemeindegebiet der Stadt Waghäusel betragen: Land 1,05, Ortsgröße 0,92.
     
    Die Bodenrichtwerte sind das Ergebnis der Auswertung der Kaufpreissammlung. Sie werden von dem Gutachterausschuss der Stadt Waghäusel bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zugrunde gelegt.
     
    Die Richtwerte für Wohnbauland werden nur für die als Baufläche zu bewertenden Flächen in Anwendung gebracht. Mehrflächen werden als innerörtliche Garten- und Freiflächen bewertet.
     
    Bei der Festlegung von Bodenrichtwerten wird grundsätzlich Altlastenfreiheit unterstellt.
     
    Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.



     
    Stadt Waghäusel - Gymnasiumstrasse 1 - 68753 Waghäusel
    Telefon 0 72 54 / 20 70 - Fax 0 72 54 / 207 223
    email: hauptamt@waghaeusel.de