Ab dem 01.01.2022 gilt die „3G-Regel“ auch für den Zutritt zum Rathaus
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist gemäß der seit dem 20.12.2021 geltenden Fassung der CoronaVO ab dem 01.01.2022 in den Alarmstufen der Zutritt zu Rathäusern nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Wir bitten dringend um Beachtung!
(Erstellt am 21. Dezember 2021)