Ganztagesrechtsanspruch
In Baden-Württemberg gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein bundesweiter Ganztagesrechtsanspruch für Grundschulkinder, der zunächst für Erstklässler gilt und bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.
Eltern haben damit einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden, wobei Unterrichtszeit und Betreuungsangebote angerechnet werden und eine Ferien-Schließzeit von maximal 20 Tagen möglich ist.
Nachfolgend informieren wir Sie über alle relevante Punkte.
Allgemeines zum Ganztagsrechtsanspruch für Grundschüler
In Baden-Württemberg gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein bundesweiter Ganztagesrechtsanspruch für Grundschulkinder, der zunächst für Erstklässler gilt und bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.
Eltern haben damit einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden, wobei Unterrichtszeit und Betreuungsangebote angerechnet werden und eine Ferien-Schließzeit von maximal 20 Tagen möglich ist.
Stufenweise Einführung ab dem Schuljahr 2026/2027 - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Schuljahr | Klassenstufe(n) |
2026/2027 | 1 |
2027/2028 | 1, 2 |
2028/2029 | 1, 2, 3 |
Ab 2029/2030 | 1, 2, 3, 4 |
Zeitlicher Umfang des Ganztagsrechtsanspruchs
- 8 Stunden täglich an fünf Werktagen (Montag bis Freitag)
- Auch in den Schulferien, mit Ausnahme von 20 Schließtagen, welche der Schulträger (= Stadt Waghäusel) festlegt.
- Der Anspruch eines Kindes richtet sich auf Förderung in einer Tageseinrichtung – das können ein Hort oder andere Betreuungsangebote sein. Die Zeit, in der das Kind Unterricht in der Grundschule erhält, sowie die Angebote an Ganztagsschulen werden angerechnet.
Kosten
- Die Träger des jeweiligen Betreuungsangebots entscheiden, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für das jeweilige Betreuungsangebot erhoben werden.
- Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei; für das Mittagessen kann der Schulträger ein Entgelt erheben.
Geltendmachung des Ganztagsrechtsanspruchs
- Der Rechtsanspruch ist von den Eltern bis zum 15.03. eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr gegenüber dem Schulträger geltend zu machen.
- Es gibt keine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Ob und in welchem Umfang der Rechtsanspruch wahrgenommen wird, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten.
Umsetzung des Ganztagsrechtsanspruchs in Waghäusel
Das Schulkindbetreuungsangebot in Waghäusel (Kernzeitbetreuung, Ferienbetreuung, Ganztagsschule, Schülerhort) kann auch ohne Geltendmachung eines Ganztagsrechtsanspruchs genutzt werden. Falls der GT-Rechtsanspruch jedoch geltend gemacht wird, so ist er verbindlich für ein Schuljahr.
2 Möglichkeiten für ein rechtsanspruchserfüllendes Angebot in Waghäusel
Ganztagsschule + ergänzendes Angebot der Schulkind- und Ferienbetreuung | AWO Schülerhort Kirrlach |
Früh-Modul Kernzeitbetreuung an der Bolandenschule von 7:00 bis 8:00 Uhr Ganztagsschule an der Bolandenschule Wiesental von 8:00 bis 15:00 Uhr Ferienbetreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr | GT-Rechtsanspruchserfüllendes Angebot Verschiedene Betreuungsmodelle von maximal 6:30 – 17:00 Uhr vor und nach dem Unterricht und in den Ferien |
Möglichkeit: GT-Schule + Schulkindbetreuung + Ferienbetreuung = tägliche Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr
An Unterrichtstagen:
Früh-Modul der städtischen Kernzeitbetreuung an der Bolandenschule von 7:00 bis 8:00 Uhr. Kosten: 35 €/Monat
Anschließend: Ganztagsschule Bolandenschule Wiesental von 8:00 bis 15:00 Uhr. Kosten: keine (optional: kostenpflichtiges Mittagessen)
In den Ferien:
Ferienbetreuung von 7:00 – 15:00 Uhr.
Ort: wird anhand der Anmeldungen festgelegt, Schule oder Halle (Wagbach- oder Rheintalhalle)
Kosten: 17,- € pro Tag (85,- € bei 5 Betreuungstagen)
Schließtage in den Ferien = Keine Ferienbetreuung:
- Weihnachtsferien 23.12.2026 bis 08.01.2027
- 24.03. + 25.03.2027
- 07.05.2027
- 29.07. + 30.07.2027
Möglichkeit: AWO Schülerhort - tägliche Betreuung von 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr möglich
Anmeldung und Infos beim Schülerhort Waghäusel, Tel. Telefonnummer: 07254/74454
Geltendmachung des Ganztagsrechtsanspruchs
Wenn Sie für Ihr Kind den Ganztagsrechtsanpruch geltend machen möchten, können Sie dies bis zum 15.03.2026 für das darauffolgende Schuljahr 2026/27 mittels dem Formular tun, das nachfolgend als Download bereitgestellt wird. Der Rechtsanspruch muss jährlich erneut geltend gemacht werden und ist für ein Schuljahr verbindlich. Beginn des Rechtsanspruchs ist der erste Schultag.
Formular Geltendmachung Ganztagsrechtsanspruch PDF-Dokument231,81 KB02.02.2026
Präsentationen vom Infoabend zum Download
Am 04.02.2026 veranstaltete die Stadt Waghäusel eine Informationsveranstaltung zum Ganztagsrechtsanspruch für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27, zu der wir erfreulich viele Eltern begrüßen durften. Nachfolgend können Sie sich die Präsentationen dieses Abends herunterladen:
Präsentation der Stadt Waghäusel zum Ganztagsrechtsanspruch PDF-Dokument455,76 KB06.02.2026
Präsentation der Ganztagsschule Bolandenschule PDF-Dokument1,77 MB06.02.2026
Präsentation des AWO Schülerhorts PDF-Dokument492,13 KB06.02.2026
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Waghäusel
Amt für Bildung und Soziales
- Abteilung Bildung, Jugend und Sport -
Herr Daniel Knörzer
Telefonnummer: 07254/2072209

