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Hohe Waldbrandgefahr: Grillverbot im Wald

Erstelldatum29.07.2026

Die Benutzung aller Grill- und Feuerstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ist im gesamten Landkreis Karlsruhe bis auf Weiteres untersagt...

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht im Landkreis Karlsruhe derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen: Ab Donnerstag, 30. Juli, ist die Benutzung aller Grill- und Feuerstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills im gesamten Landkreis Karlsruhe bis auf Weiteres untersagt.

Die Nutzung der Grillplätze ohne Feuer bleibt weiterhin erlaubt. 

Mitgebrachte Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand sind nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Unabhängig davon gilt im Wald von März bis einschließlich Oktober ein generelles Rauchverbot.

Die anhaltende Trockenheit, die hohen Temperaturen und die starke Sonneneinstrahlung haben die Waldböden stark ausgetrocknet. Der Waldbrandgefahrenindex weist derzeit eine hohe bis sehr hohe Gefahr aus. Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Wald- oder Vegetationsbrand auszulösen.

Die Stadt Waghäusel bittet alle Bürgerinnen und Bürger, das Grill- und Rauchverbot konsequent einzuhalten und im Wald besondere Vorsicht walten zu lassen. Das Landratsamt Karlsruhe hat angekündigt, die Einhaltung der Verbote verstärkt zu kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Brand entdeckt? Wählen Sie sofort den Notruf 112 und geben Sie den Brandort möglichst genau an.

Zu Allgemeinverfügung des Landratsamt Karlsruhe.