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Rathaus
Eremitage

Ankündigung: Sitzung des Gemeinderats am 28.09.2026

Erstelldatum23.09.2026

Oberbürgermeister Thomas Deuschle lädt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich ein...

Oberbürgermeister Thomas Deuschle lädt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich ein. Die wichtigsten Themen im Überblick:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 28.07.2026
Zu Beginn der Sitzung werden Beschlüsse bekanntgegeben, die in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung gefasst wurden, soweit sie öffentlich mitgeteilt werden dürfen.

Annahme eingegangener Spenden
Der Gemeinderat berät über die Annahme von Spenden, die der Stadt Waghäusel zugegangen sind, und entscheidet über deren Annahme.

5. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 „Interkommunales Gewerbegebiet“: Behandlung der Stellungnahmen Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Die Stadt Waghäusel plant gemeinsam mit der Nachbargemeinde Oberhausen-Rheinhausen ein interkommunales Gewerbegebiet im Norden der Gemarkung Waghäusel. Das rund 14,7 Hektar große Plangebiet liegt unmittelbar an der Landesstraße L555. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets geschaffen werden.

Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Öffentlichkeit sowie Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange mehrfach beteiligt. Die dabei eingegangenen Anregungen wurden geprüft und mit Behandlungsvorschlägen versehen. Nach derzeitigem Stand ergeben sich daraus keine inhaltlichen Änderungen der Planung; lediglich die Begründung soll ergänzt werden.

Der Gemeinderat berät über die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu vorliegenden Behandlungsvorschläge, nimmt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vor und entscheidet anschließend über den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans.

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Unterspeyerer Feld I“, 1. Änderung

Im Gewerbegebiet Unterspeyerer Feld I im Stadtteil Wiesental sollen die Nutzungsmöglichkeiten für ein bestehendes Sondergebiet angepasst werden. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2015 sieht dort bislang ausschließlich Wohnnotunterkünfte und Unterkünfte für Asylbewerber vor. Da inzwischen weniger Unterkünfte benötigt werden, sollen die teilweise ungenutzten Gebäude künftig auch für schulische Nutzungen zur Verfügung stehen können.

Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden. Neben Schulnutzungen sollen künftig auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzungen im entsprechenden Bereich zulässig sein. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften bleiben unverändert. Das Plangebiet umfasst rund 9.100 Quadratmeter.

Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Gemeinderat berät über den Aufstellungsbeschluss sowie den vorliegenden Entwurf und entscheidet anschließend über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Nachkalkulation der Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte für die Jahre 2022 bis 2024

Die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte der Großen Kreisstadt Waghäusel sind eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Die Gebühren müssen auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt und nachkalkuliert werden. Die Nachkalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 ergibt für die Unterkunft in der Marie-Curie-Straße 7 eine Kostenunterdeckung von 450.813,68 Euro. Eine solche Unterdeckung kann innerhalb der folgenden fünf Jahre bei der Gebührenkalkulation ausgeglichen werden, es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung, die Unterdeckung bei der Vorkalkulation für die Jahre 2027 und 2028 zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat berät über die vorliegende Nachkalkulation, die zugrunde gelegten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie die festgestellte Kostenunterdeckung und entscheidet über die Zustimmung zur Nachkalkulation und den Ausgleich der Unterdeckung.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Marie-Curie-Straße 7 sollen die Benutzungsgebühren für die Jahre 2027 und 2028 neu kalkuliert und in der Satzung angepasst werden. Die Kalkulation geht von einer Belegung mit 140 Personen aus, bei einer Gesamtkapazität von 296 Plätzen. Die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sollen weiterhin in der Benutzungsgebühr enthalten sein.

Für die Marie-Curie-Straße 7 ist ab dem 1. Januar 2027 ein personenbezogener Gebührensatz von 453,32 Euro pro Monat vorgesehen. Dabei wird auch die aus den Jahren 2022 bis 2024 bestehende Kostenunterdeckung von 450.813,68 Euro berücksichtigt. Der Gebührensatz wurde auf zwei Nachkommastellen abgerundet. Die dadurch entstehende weitere Kostenunterdeckung soll zunächst nicht ausgeglichen werden. Ein Ausgleich kann innerhalb der gesetzlich möglichen Frist von fünf Jahren zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der Gemeinderat berät über die Gebührenkalkulation, die zugrunde gelegten Berechnungsmethoden und den neuen Gebührensatz und entscheidet über die entsprechende Änderung der Satzung.

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühren für das Jahr 2027 wurden neu kalkuliert. Dabei ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein kostendeckender Gebührensatz von 2,27 Euro je Kubikmeter Abwasser. Für die Niederschlagswasserbeseitigung bleibt die Gebühr bei 0,59 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche. Die Schmutzwassergebühr liegt damit künftig 0,81 Euro niedriger als bisher, während sich bei der Niederschlagswassergebühr keine Änderung ergibt.

Bei der Kalkulation wurden auch Kostenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren berücksichtigt. Zudem wurde der Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr sowie für die Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt. Die neuen Gebührensätze sollen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 gelten.

Der Gemeinderat berät über die vorliegende Gebührenkalkulation und die neuen Gebührensätze und entscheidet anschließend über die 10. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

Vergabe von Drucker- und Kopiersystemen zur Miete mit Vollwartung in den städtischen Einrichtungen

Der bisherige Vertrag für die Drucker- und Kopiersysteme der Stadt Waghäusel läuft zum 31. Oktober 2026 aus. Deshalb wurde die Leistung für die städtischen Einrichtungen für die kommenden 5 Jahre neu ausgeschrieben. Insgesamt wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, drei Angebote gingen ein. Die Angebote wurden sowohl nach dem Preis als auch anhand einer praktischen Teststellung bewertet.

Aufgrund der gestiegenen Kosten hat die Verwaltung die Anzahl der Drucker und Kopierer von ursprünglich 143 auf 100 Geräte reduziert. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote hat die Firma KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH aus Kaiserslautern das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. 

Der Gemeinderat berät über die Vergabe der Lieferung und Einrichtung der Drucker- und Kopiersysteme und entscheidet über die Beauftragung der Firma KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH.

Fragestunde und Verschiedenes
Im Anschluss haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, in der Fragestunde Anliegen vorzubringen. Danach folgt der Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie im Rats- und Bürgerinfosystem der Stadt Waghäusel.