Grundsteuerreform – Information zur Grundsteuererklärung
Erstelldatum22.02.2023
Seit dem 1. Juli 2022 hat bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen.
Seit dem 1. Juli 2022 hat bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen.
Die Feststellungserklärungen sind elektronisch über ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Hierfür ist ein Benutzerkonto anzulegen. In begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung jedoch auch in Papierform abgegeben werden. Die Feststellungserklärungen in Papierform erhalten Sie über das Finanzamt Bruchsal.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) ist bereits abgelaufen.
Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke) sind die Feststellungserklärungen bis zum 31. März 2023 die einzureichen.
Nähere Informationen zur Grundsteuererklärung finden Sie hier PDF-Dokument30,08 KB22.02.2023.

