Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Rathaus
Eremitage

Grundsteuerreform – Information zur Grundsteuererklärung

Erstelldatum22.02.2023

Seit dem 1. Juli 2022 hat bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen.

Seit dem 1. Juli 2022 hat bundesweit die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen begonnen.
Die Feststellungserklärungen sind elektronisch über ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Hierfür ist ein Benutzerkonto anzulegen. In begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung jedoch auch in Papierform abgegeben werden. Die Feststellungserklärungen in Papierform erhalten Sie über das Finanzamt Bruchsal.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) ist bereits abgelaufen.

Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke) sind die Feststellungserklärungen bis zum 31. März 2023 die einzureichen.

Nähere Informationen zur Grundsteuererklärung finden Sie hier PDF-Dokument30,08 KB22.02.2023.