Hundehalter Knigge
Hundehalter Knigge
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
aus gegebenem Anlass wollen wir Sie auf Ihre Halterpflichten aufmerksam machen. Täglich erreichen uns Beschwerden über Hundekot in Grünanlagen, auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen und sogar auf Spielplätzen. Dies stellt für andere Mitmenschen eine Zumutung dar. In der Stadt Waghäusel ist durch die Polizeiverordnung an vielen Stellen verboten, den Hund sein Geschäft verrichten zu lassen. Nichts desto trotz kommt dies immer wieder vor. Der/Die Hundehalter/in ist in diesem Fall verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Hundes unverzüglich zu entfernen.
Wir appellieren an die Hundehalter/innen, von den Hundekotbeuteln an den entsprechenden Stationen Gebrauch zu machen und diese in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tragen Sie auch Ihren Anteil zur Sauberkeit in unserer Stadt bei.
Des Weiteren erreichen uns immer wieder Beschwerden über nicht angeleinte Hunde im Innenbereich des Stadtgebiets. Das Anleinen eines Hundes im Innenbereich ist ebenso in der Polizeiverordnung der Stadt Waghäusel geregelt und ist einzuhalten.
Aus den oben genannten Gründen weist das Ordnungsamt die Hundehalter/innen auf die richtige Verhaltensweise hin:
- Der Hund uriniert und kotet nicht in fremde Gärten, an Gartenzäunen und auf Ackergrundstücken.
- Hundekot ist immer zu beseitigen.
- Gefüllte Kotbeutel sind stets in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
- Der Hund ist im Innenbereich und an öffentlichen Plätzen sowie im Naturschutzgebiet stets an der Leine zu führen.
- Der Hund ist bei Begegnungen mit Spaziergängern stets anzuleinen oder dicht an sich zu führen.
- Der Hund ist bei Begegnungen mit Radfahrern stets zu sich zu holen.
- Der Hund ist nur im Außenbereich abzuleinen, wenn dieser zuverlässig abrufbar ist.
- Hundekontakt sollte vorher erfragt werden.
- Ist ein fremder Hund angeleint, ist es selbstverständlich, dass der eigene Hund auch angeleint ist.
- Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als unvermeidbar gestört wird.
- Der Hund hat auf Spielplätzen nichts zu suchen.
- Sollte trotz aller Umsicht mal ein Fehltritt passieren, hilft eine Entschuldigung.
Außerdem wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass einige Punkte, wie das nicht anleinen der Hunde und keine Entsorgung von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellt und somit mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Um potenzielle Konflikte mit anderen Mitbürgern/innen zu vermeiden, bitten wir Sie, die obenstehenden Regeln zu beachten und umzusetzen.
Die Hundekotstationen finden Sie in der folgenden Auflistung:
Stadtteil Kirrlach
Gartenstraße (beim Liederkranz), Jurastraße (Kreisel), Spielplatz Strombergweg, beim Hebewerk Hegerfeld, Ludwig-Erhard-Straße, Ahrstraße, Friedhof zum Feld, Freiburger Straße zum Feld, Untere Bachstraße – Schwetzinger Straße (Durchgangsweg), Kreuzstraße – Fliederstraße, Bernhardusplatz, bei Hotel Cristall, St.-Leoner-Straße beim Spielplatz, bei der Kapelle St.-Leoner-Straße, Bildstock Richtung Grillhütte, Oberer Kamm bei Spielplatz, Großallmendweg bei Unterführung Richtung Vogelpark
Stadtteil Waghäusel
Kirrlacher Straße Ecke Marienstraße, Marienstraße Richtung Bahnhof bei Bachbrücke, beim Rathaus, Schönbornstraße beim Spielplatz, Unterer Wagbachweg Ecke Freibad, Eremitage
Stadtteil Wiesental
Stefanstraße beim Kindergarten, Speyerer Straße, Von-Humboldt-Straße, Friedhof Wiesental („Hintereingang“), Breslauer Straße, Fußweg beim Spielplatz Caldicotstraße /Kindergarten, Jodokusweg, Bahnhof bei der Unterführung, Lagerweg, Feldweg gegenüber Ringstraße, Feldweg gegenüber Lagerstraße, Unserer-Lieben-Frauen-Weg, Frieda-Nadig-Weg, Melanchthonstraße, Sofie-Scholl-Straße, Am Bellenplatz, Parkanlage, Poststraße bei Bachbrücke, Seppl-Herberger-Ring, Unterer Wagbachweg


