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Kassenärztliche Vereinigung schließt Notfallpraxis Kirrlach

Erstelldatum25.10.2023

Ab 25.10.2023 wird die Notfallpraxis Kirrlach vorübergehend geschlossen.

„Dazu zählt auch die Notfallpraxis in Kirrlach. Ab 25.10.2023 wird die Notfallpraxis […] vorübergehend geschlossen“, so der Wortlaut eines Schreibens der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) an Oberbürgermeister Thomas Deuschle, das am Abend des 24.10.2023 per E-Mail bei der Stadtverwaltung eingegangen ist.
Zur Begründung verweist die KVBW auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom selben Tag, wonach die bisher auf Honorarbasis im Bereitschaftsdienst eingesetzten sog. Poolärzte“ der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Wie die KVBW weiter mitteilt, kann das bestehende System des Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg daher nicht weitergeführt werden, weil eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Poolärzte organisatorisch und hinsichtlich der Kosten nicht leistbar ist. Für rund 120 Notfallpraxen in ganz Baden-Württemberg mit etwa 3.000 Ärztinnen und Ärzten bedeutet dies, dass ihr Betrieb ab sofort stark eingeschränkt ist. Acht Notfallpraxen im Land werden vorübergehend sogar ganz geschlossen. Dazu zählt auch die Notfallpraxis in Kirrlach, die aufgrund der o.g. Entscheidung der KVBW ab dem 25.10.2023 für mindestens drei Monate geschlossen bleibt.
Die Poolärzte der Notfallpraxis Kirrlach werden allerdings ungeachtet dieser Schließung ihren Dienst im Hausbesuchsdienst bzw. Fahrdienst unverändert weiter anbieten.

Die Ärzte sind weiterhin zu folgenden Dienstzeiten im Hausbesuchsdienst tätig:
Freitag 19:00 Uhr bis Folgetag 12:00 Uhr
Samstag 12:00 Uhr bis Folgetag 10:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Die Poolärzte der Notfallpraxis Kirrlach sind also durchgehend von Freitag 19:00 Uhr bis Sonntag 23:00 Uhr sowie an den Feiertagen im Einsatz und über die Rufnummer 116 117 erreichbar. Die Notfallpraxis in Bruchsal steht Patientinnenen und Patienten weiterhin zur Verfügung.

„Auch für mich sind die Folgen des BSG-Urteils und die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung kaum nachvollziehbar. Umso mehr danke ich den Poolärzten der Notfallpraxis Kirrlach dafür, dass sie den Hausbesuchsdienst weiter anbieten“, so Oberbürgermeister Thomas Deuschle.
Die Kommunalen Landesverbände haben ebenfalls scharf auf die Einschränkungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst reagiert und fordern vom Bundesgesetzgeber ein rasches Gegensteuern. Infolge der jüngsten Entwicklung „werden noch mehr Bürgerinnen und Bürger auf der Suche nach Hilfe die Notaufnahmen der Krankenhäuser in Anspruch nehmen, ohne dass eine entsprechende Indikation vorliegt. Das ist nicht akzeptabel, denn eine Ausweitung der Notfallversorgung durch die Krankhäuser aufgrund der angespannten Personalsituation nicht leistbar,“ heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.