Erinnerung – Wasserzähler ablesen
Ab dem 20.11.2023 wurden die Anschreiben zur Jahresablesung mit einer Ablesekarte zugestellt.
Wir bitten Sie, die Zählerstände selbst abzulesen und schnellst möglichst über das Internet oder den Postweg zu übermitteln. Bei der Übermittlung auf dem Postweg bitten wir Sie, die vollständig ausgefüllte Karte in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen! Das Porto wird übernommen. Auch über den abgebildeten QR-Code auf der Ablesekarte oder hier gelangen Sie zur Erfassung der Zählerstände über das Internet.
Von der Abgabe im Rathaus oder telefonischer Mitteilung des Zählerstands bitten wir abzusehen, da die Ablesekarten in einem automatisierten Verfahren über eine externe Firma verarbeitet werden.
Wichtig: Prüfen Sie das auf der Karte mit Straße und Hausnummer ausgewiesene Grundstück auf die Richtigkeit.
Sollten wir bis zum 11.12.2023 keine Rückmeldung erhalten, wird der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt.
Alle Zählerstände werden auf den 31.12.2023 hochgerechnet.
Gartenwasserzähler, Absetzungszähler:
Falls beantragt, ist der Stand des Gartenwasser- bzw. Absetzungszählers in die Zeile „Garten“ einzutragen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt unter der Tel.-Nr. 07254/207-1236 gerne zur Verfügung.


