Wiederholt gingen beim Ordnungsamt Beschwerden darüber ein, dass zahlreiche Straßenlaternen mit Aufklebern verunstaltet wurden. Auch vor Straßenschildern und Ortseingangstafeln wurde kein Halt gemacht. Teilweise sind diese auch mit Farbe besprüht.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass sowohl das Bekleben von fremdem Eigentum, als auch das Besprühen mit Farbe keine Bagatelldelikte darstellen. Es handelt sich hierbei um Sachbeschädigungen, welche bei Feststellung des Täters mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.




