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Erklärfilm zur Windenergie

Erstelldatum12.03.2024

Die Regionalverbände möchten den Planungsprozess zur Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung transparent, nachvollziehbar und für alle zugänglich gestalten.

Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können. Um die Bevölkerung aufzuklären und zu informieren, haben einige Regionalverbände Baden-Württembergs gemeinsam einen Erklärfilm zur Windenergie erarbeitet. Dieser erklärt den Weg von der Flächensicherung durch die Regionalplanung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz bis zur Realisierung eines Windparks.

Der Erklärfilm ist über diesen Link erreichbar.