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Leitfaden zur Hundehaltung

Erstelldatum08.10.2024

aus aktuellen Anlässen

Leitfaden zur Hundehaltung

Sie haben als Hundehalter, bzw. als Hundeführer Ihren Hund IMMER und ständig unter Kontrolle zu halten.

Das bedeutet, wenn sie Ihren Hund erzogen haben und er GUT GEHORCHT, können sie ihn durch Rückruf oder "bei Fuß" in Problemsituationen in Ihrer Nähe halten. Klappt das nicht sicher und zuverlässig, dann müssen sie Ihren Hund anleinen! Im Straßenverkehr und auch in unübersichtlichen bzw. für den Hund "stressigen" Situationen sollte jeder Hund generell an der Leine geführt werden. Das gebietet die Höflichkeit und auch die Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen in der Öffentlichkeit. Hierzu die Verordnung der Stadt Waghäusel:

Polizeiverordnung der Stadt Waghäusel – Leinenpflicht

Gem. § 10 Abs. 3 Gefahren durch Tiere

Im Innenbereich (§§ 30 -34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

So sollte jeder Hundehalter (auch der, der den Vierbeiner in der Öffentlichkeit führt) darauf achten, dass die Hinterlassenschaften (Kot) seines/ihres Hundes ordentlich entfernt und entsorgt werden.

Es sollte darauf geachtet werden, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben (viele haben als Kinder schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht) - betroffen sind nebst den Fußgängern besonders Kinder, Jogger, Nordic-Walker und Radfahrer. Auch wenn Ihr Vierbeiner in keiner Weise aggressiv ist, kann er andere ängstigen, belästigen oder auch gefährden. Halten Sie Ihren Hund deswegen immer unter Kontrolle, damit er nicht Fahrradfahrer - Jogger - Walker, oder Fußgänger zu Fall bringt.

Eine positive Hundeerziehung kann dafür sorgen, dass Ihr Hund gut und gerne gehorcht und für Andere keine Gefahr darstellt.

Wenn Sie alle diese Hinweise beachten, tragen sie dazu bei, dass die Gesellschaft wieder "hundefreundlicher" wird.