Hinweise zur Grundsteuerreform
icon.crdate08.01.2025
Ab dem 10. Januar 2025 werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 von der Stadt Waghäusel verschickt.
Ab dem 10. Januar 2025 werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 von der Stadt Waghäusel verschickt.
Diese basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde.
Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was?
Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich - wie bisher - aus einem dreistufigen Verfahren: Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
1. Zuständigkeit Finanzamt
Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bruchsal.
Die Stadt Waghäusel ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Für Grundstücke in Waghäusel, Wiesental und Kirrlach ist das Finanzamt Bruchsal, Telefonnummer: 07251/74-0 zuständig.
2. Zuständigkeit Gemeinde
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Stadt Waghäusel festgelegt.
Mit Beschluss vom 21.10.2024 hat der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waghäusel den Hebesatz zum 01.01.2025 für die Grundsteuer A auf 190% und für die Grundsteuer B auf 190% festgesetzt. Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Waghäusel.
Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie die Jahreszahlung nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Waghäusel.
Große Kreisstadt Waghäusel - Steueramt, Telefonnummer: 07254/207-1236, steueramt(@)waghaeusel.de
Weitere Informationen und Anzeigepflichten
Weitere Informationen finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de. Sofern sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Sie - auch ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts - verpflichtet, dies dem Finanzamt Bruchsal mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen.