Landesfamilienpässe
Erstelldatum14.01.2025
Abholung der Landesfamilienpässe im Bürgerbüro
Die Gutscheine 2025 für die Landesfamilienpässe sind eingetroffen und können im Bürgerbüro zu den üblichen Sprechzeiten unter Vorlage des Landesfamilienpasses bzw. entsprechender Leistungsbescheide abgeholt werden.
Bei der Ausstellung können neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden.
Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die bürgergeld-, wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Bürgerbüro Waghäusel.

