Umsetzung der EU-Vorgaben für den Zahlungsverkehr
Erstelldatum01.10.2025
Bitte beachten Sie, dass ab 05.10.2025 neue EU-Vorgaben in Kraft treten, welche den Zahlungsverkehr betreffen.
Bitte beachten Sie, dass ab 05.10.2025 neue EU-Vorgaben in Kraft treten, welche den Zahlungsverkehr betreffen. Künftig müssen Banken bei Überweisungen den Empfängernamen mit dem Kontoinhaber abgleichen. Stimmt dies nicht genau überein, werden Zahlungen unter Umständen zurückgewiesen. Bitte prüfen Sie Ihre bestehenden Daueraufträge und beachten bei künftigen Überweisungen den korrekten Zahlungsempfänger: Große Kreisstadt Waghäusel.

