Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Rathaus
Eremitage

Pflicht zur Reinigung des Gehweges

Erstelldatum05.11.2025

Streupflichtsatzung der Stadt Waghäusel

Der Herbst mit seinen bunten Blättern ist ein schöner Anblick, doch das feuchte Laub kann auf den Gehwegen schnell zur einer gefährlichen Rutschpartie für Passanten werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Stadt Waghäusel für alle Straßenanlieger die Pflicht zur Reinigung der Gehwege besteht.

Streupflichtsatzung.pdf PDF-Dokument146,16 KB09.11.2022

Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. Die Reinigung erstreckt sich somit räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume. Diese Baumscheiben werden oftmals durch Abfälle usw. verunreinigt bzw. als Ablage für das Herbstlaub missbraucht.

Liebe Einwohner von Waghäusel, wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe für eine saubere und sichere Stadt.