Bahn stellt Naturschutz- und Wirtschaftlichkeitserwägungen über den Schutz des Menschen
icon.crdate02.12.2025
Waghäusel wehrt sich gegen geplante Trassenführung der Neubaustrecke Mannheim-Karlsruhe
Nachdem die Deutsche Bahn am 24. November 2025 die Vorzugsvariante für die Neubaustrecke Mannheim Karlsruhe vorgestellt hat, wächst in Waghäusel der Unmut über diese Entscheidung.
Die geplante Strecke mit der Variantenbezeichnung R4 führt von Hockenheim kommend durch Waghäusel, tangiert Wiesental im Westen, führt weiter südlich an Hambrücken vorbei und bei Forst an die Bundesautobahn A5, der sie bis nach Karlsruhe folgen soll.
Bereits am Tag ihrer Bekanntgabe hatte Oberbürgermeister Thomas Deuschle in seiner ersten Reaktion darauf den Widerstand der Stadt gegen diese Trassenführung angekündigt. „Die ausgewählte Antragsvariante entlang der Bestandsstrecke 4020 löst für Waghäusel die größtmögliche Betroffenheit aus. Da sich die Wohnbebauung teilweise nur wenige Meter von den Gleisen entfernt befindet, sind die Anwohner schon jetzt extremen Lärmbelastungen ausgesetzt. Dass die Bahn nicht auf die weiter entfernt gelegene Schnellbahntrasse ausweicht, war für mich immer völlig unverständlich. Offensichtlich werden hier naturschutzrechtliche Belange über das Schutzgut Mensch gestellt. Das werden wir so nicht ohne Weiteres akzeptieren und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen, notfalls auch juristisch. Unser Ziel ist es, den größtmöglichen Lärmschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu erreichen. Dabei dürfen Tunnellösungen kein Tabu sein,“ betonte das Stadtoberhaupt.
Bereits in der Karlsruher Erklärung zum Güterverkehr, welche vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein (jetzt Regionalverband Karlsruhe) bereits zu Beginn des Bahnprojektes unter Beteiligung der Stadt Waghäusel und aller anderen Kommunen, wurde klar kommuniziert, dass bei der Entwicklung einer Vorzugstrasse Eingriffe in den Siedlungsbestand vermieden werden müssen.
Deshalb ist es aus Sicht der Stadt Waghäusel mehr als verwunderlich und nicht zu akzeptieren, dass die jetzt ausgewählte Strecke genau diesen Eingriff in den Siedlungsbestand in gravierendster Weise vollzieht. Denn im Stadtteil Waghäusel soll sie mit den bereits vorhandenen Gleisen gebündelt werden, die unmittelbar an der Wohnbebauung entlangführen und für die Anwohner schon jetzt mit extremen Lärmbelastungen verbunden sind. Auch im weiteren Verlauf nach Süden gibt es bereits erhebliche Lärmbeeinträchtigungen für die Bewohner im Westen des Stadtteils Wiesental. Die von den Wohngebieten deutlich weiter entfernte Schnellbahntrasse hatte die Bahn schon frühzeitig ausgeschlossen und nicht mehr weiterverfolgt, weil diese durch die Natur- und Vogelschutzgebiete der Wagbachniederung und angrenzender Bereiche führt. Wenn der Natur- und Artenschutzschutz offenkundig so hohe Priorität hat, dass er über die Gesundheitsgefährdung von Menschen durch Lärm gestellt wird, hätte aus Sicht der Stadt Waghäusel eigentlich die Variante 5 zum Tragen kommen müssen. Denn diese hat in der Gesamtbeurteilung bei der umweltfachlichen Prüfung der Bahn am besten abgeschnitten (s. Grafik).
Warum dennoch die Variante R4 als Antragsvariante ausgewählt wurde, kommt in der letzten Zeile der Bewertungsmatrix deutlich zum Ausdruck: Die in den übrigen Kriterien gleichermaßen vorzugswürdige Trasse R5 wurde letztlich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ausgeschlossen!
In ihrer Bewertung schreibt die Deutsche Bahn, dass ein "gutes Abschneiden beim Kriterium Kosten" ein wesentlicher Beurteilungspunkt ist. Auf Kosten der Menschen in Waghäusel wurde also eine Variante gewählt, in welcher die Wirtschaftlichkeit über dem Schutzgut Mensch steht. Die Menschen in Waghäusel scheinen offenbar weniger wert zu sein. Nach Auffassung der Stadt darf es bei diesem Bahnprojekt aber nicht ausschließlich um die Wirtschaftlichkeit gehen. Es kann nicht sein, dass bei so einem Mammutprojekt die Menschen in Waghäusel über Gebühr belastet werden, weil der Haken bei „Wirtschaftliche Vorzugswürdigkeit“ gesetzt wurde.
Die Stadt Waghäusel verschließt sich keineswegs gegen das Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe, stellt Oberbürgermeister Thomas Deuschle klar. „Wir unterstützen das Anliegen, dass der Güterverkehr verstärkt auf die Schiene verlagert werden muss. Was wir aber absolut nicht akzeptieren, ist die Tatsache, dass noch mehr Einschränkungen auf unsere BürgerInnen zukommen, obwohl es eine Schnellbahntrasse gibt, die geeigneter ist und obwohl es eine Variante R5 gibt, die als Bündelungsvariante an den Autobahnen A6 und A5 zu den am wenigsten Beeinträchtigungen für die Bevölkerung insgesamt führt. Deshalb sagen wir ganz klar: Eine Variante R4 wird es so mit uns nicht geben!“
In seiner klaren Haltung sieht sich das Waghäuseler Stadtoberhaupt auch durch den engen Austausch mit dem Regionalverband Karlsruhe und Vertretern der ebenfalls von der Antragstrasse betroffenen Kommunen gestärkt. „Wir erleben einen starken Schulterschluss und stimmen uns gemeinsam ab, um für unsere Bevölkerung den bestmöglichen Lärmschutz zu erzielen“, so Deuschle. Unterstützung erwartet er dabei auch von den politischen Vertretern im Deutschen Bundestag, da es sich beim Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe letztlich um ein Infrastrukturvorhaben des Bundes handelt. „Wir stehen auch mit den Abgeordneten aus der Region im ständigen Kontakt, mit denen wir die berechtigten Interessen unserer Einwohner durchsetzen wollen.“



