Waghäusel gut vorbereitet auf Ganztagesrechtsanspruch für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder. Zunächst umfasst er die Erstklässler und wird schrittweise auf die Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet. Die Stadt Waghäusel hat sich frühzeitig auf diese Veränderung vorbereitet und ein passgenaues Betreuungsangebot entwickelt.
„Unser Ziel war es, den gesetzlichen Anspruch verlässlich umzusetzen und zugleich den Bedürfnissen der Familien in Waghäusel gerecht zu werden“, betont Oberbürgermeister Thomas Deuschle. Er zeigt sich erfreut, dass die Stadt den künftigen Erstklässlern verschiedene Betreuungsmodule anbieten kann.
Wie diese Angebote konkret aussehen und wie der Ganztagsanspruch vor Ort umgesetzt wird, stellte die Stadt Anfang Februar bei einer Informationsveranstaltung vor. Das große Interesse zeigt, wie sehr das Thema Familien beschäftigt: Rund 80 Eltern folgten der Einladung.
Tobias Mahl und Daniel Knörzer von der Abteilung Bildung, Jugend und Sport informierten über die angebotenen Betreuungsmodelle. Ergänzend stellten Axel Lehn, Schulleiter der Bolandenschule, an der ein Ganztagsbetrieb besteht, sowie Rüdiger Wirth, Leiter des Schülerhorts, ihre jeweiligen Angebote vor. Diese sind ein zentraler Bestandteil der Bildungs- und Betreuungslandschaft in Waghäusel.
Der Rechtsanspruch umfasst täglich acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Diese Zeit setzt sich aus Unterricht, Lernphasen und betreuten Zeiten in unterschiedlicher Ausgestaltung zusammen. Auch in den Schulferien gilt der Anspruch im gleichen zeitlichen Umfang; ausgenommen sind maximal 20 Schließtage pro Jahr.
Die bestehenden Strukturen für Schulkinder in Waghäusel – etwa Kernzeitbetreuung, Ferienbetreuung, Ganztagsschule und Schülerhort – bleiben erhalten und können auch ohne formelle Geltendmachung des Rechtsanspruchs genutzt werden.
Geltendmachung bis 15. März
Eltern, die für ihr Kind den gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung geltend machen möchten, müssen dies bis spätestens 15. März 2026 schriftlich bei der Stadt Waghäusel erklären. Die Frist ist erforderlich, damit die Betreuung rechtzeitig organisiert werden kann. Wird der Rechtsanspruch geltend gemacht, gilt dieser verbindlich für ein Schuljahr.
Alle relevanten Informationen zum Ganztagsrechtsanspruch sind auf der Website der Stadt Waghäusel im Bereich „Schulkindbetreuung“ abrufbar.



