Geplanter Windpark Lußhardt auf Gemarkung Waghäusel-Kirrlach
icon.crdate25.02.2026
Die Stadt Waghäusel informiert Sie über die jüngsten Entwicklungen zum geplanten Windpark im Lußhardtwald auf der Gemarkung Waghäusel-Kirrlach
Aktueller Stand des Verfahrens und Information für die Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Waghäusel informiert Sie über die jüngsten Entwicklungen zum geplanten Windpark im Lußhardtwald auf der Gemarkung Waghäusel-Kirrlach:
Nachdem das Projekt längere Zeit ruhte, hat nach Angaben des Landratsamtes Karlsruhe ein neuer Projektträger im Juni 2025 offiziell einen Genehmigungsantrag für die Errichtung eines Windparks mit insgesamt drei Windenergieanlagen beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht. Die ursprünglich einmal angedachte Größe des Windparks mit insgesamt 14 Anlagen hat sich damit deutlich reduziert. Die Anlagen sind im Gewann „Rauenberger Spitzen“ des Lußhardtwaldes geplant, westlich der Autobahn und südlich der (Kreis)Grenze zu St. Leon-Rot im nordöstlichen Gemarkungsbereich von Kirrlach. Die Entfernung des Windparks zur nächsten Kirrlacher Wohnbebauung beträgt rund einen Kilometer. Das Landratsamt teilt mit, dass der Antrag derzeit „ruhend“ gestellt ist, da der Vorhabenträger noch die Antragsunterlagen vervollständigen muss. Dies bedeutet, dass momentan noch keine Prüfung des Antrags erfolgt.
Dennoch möchten wir Sie in Abstimmung mit dem Landratsamt bereits jetzt über Folgendes informieren:
Im Sommer 2025 trat ein Bundesgesetz mit umfassenden Neuregelungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien und dabei insbesondere der Ausbau der Windkraft.
Die neue Rechtslage kann möglicherweise dazu führen, dass die Windenergieanlagen in Waghäusel-Kirrlach durch das Landratsamt zu genehmigen sind, obwohl der Regionalverband für den Standort kein Gebiet für die Windenergie ausgewiesen hat. Insbesondere wird aufgrund der neuen Rechtslage voraussichtlich die Versagung einer Genehmigung aus Gründen des Artenschutzes nicht in Betracht kommen.
Auch die von der Stadt Waghäusel eingeleitete Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ wird voraussichtlich die Genehmigung nicht verhindern, da der Projektträger sich durch einen sogenannten „Vorbescheid“ im Sommer 2025 die planungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen hat sichern lassen.
Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussage über eine mögliche Genehmigungsfähigkeit des Windparks getroffen werden kann. Nach Vervollständigung der Unterlagen durch den Antragsteller und Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens wird eine intensive Prüfung aller fachlichen Belange erfolgen, die durch den geplanten Windpark berührt werden. Dabei werden auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange („Fachbehörden“) eingebunden. Da das Plangebiet auf der Gemarkung von Kirrlach liegt, wird die Stadtverwaltung Sie auch zukünftig über die weiteren Schritte der Planung informieren.

