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Erfassung von Tieren, Pflanzen und Biotopen

Erstelldatum03.03.2026

In Waghäusel werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt werden.

In Waghäusel werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt werden. Dabei wird das Stadtgebiet nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen sowie das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.

Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regelmäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von gemeinschaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die Gesamtanzahl der Stichproben sowie deren Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt.

Die beauftragten Dienstleister planen die Arbeiten eigenständig. Daher sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 beprobt werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ffh-richtlinie.

Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaften und Waldflächen. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen führen eine entsprechende Bescheinigung mit sich. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist nicht möglich.

Bei Fragen steht die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle(@)lubw.bwl.de