Windpark Lußhardt: Verfahren wird fortgeführt – aktueller Stand
Die Stadt Waghäusel hat zuletzt am 25. Februar 2026 über den damaligen Stand zum geplanten Windpark im Lußhardtwald auf der Gemarkung Waghäusel-Kirrlach informiert. Wie angekündigt, halten wir die Bürgerschaft über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Inzwischen gibt es einen neuen Sachstand: Der Projektträger hat am 23. März 2026 ergänzende Unterlagen beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht und darum gebeten, das Genehmigungsverfahren fortzuführen. Zuvor war das Verfahren seit Juni 2025 ruhend gestellt, da die Antragsunterlagen unvollständig waren.
Aktuell prüft das Landratsamt Karlsruhe, ob die nun vorgelegten Unterlagen vollständig sind. Diese sogenannte Vollständigkeitsprüfung ist Voraussetzung dafür, dass das Verfahren in die inhaltliche Prüfung einsteigen kann. Im weiteren Verlauf werden dann die zuständigen Fachbehörden beteiligt.
Das Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark mit drei Windenergieanlagen wird im vereinfachten Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt. In diesem Verfahren werden verschiedene Aspekte – etwa Bau- und Umweltbelange – gemeinsam geprüft.
Wichtig ist: Eine Aussage darüber, ob und in welcher Form der Windpark genehmigt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht möglich. Erst nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung und im weiteren Verlauf des Verfahrens wird eine vertiefte fachliche Bewertung erfolgen.
Die Stadt Waghäusel steht hierzu im Austausch mit den zuständigen Behörden und wird die Öffentlichkeit weiterhin transparent über alle wesentlichen Entwicklungen informieren.



