Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten bzw. im Falle der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen über das Landratsamt an die Amtsgerichte zur Wahl übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Sollten Sie Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes oder Jugendschöffenamtes haben, können Sie sich bis spätestens 24.02.2023. bei der Stadt Waghäusel bewerben. Die Unterlagen hierzu können Sie im Wahlamt, Frau Herzog/Frau Reinik unter 07254/207-2140 oder 2120 oder per Mail unter ordnungsamt(@)waghaeusel.de anfordern.
Die Bewerbungsunterlagen stehen ebenso auf unserer Homepage unter www.waghaeusel.de zum Download bereit.
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe-/schöffin (PDF-Datei)
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe/Schöffin (PDF-Datei)