Das Wirtschaftsministerium als oberste Gaststättenbehörde des Landes hat sämtlichen Gaststättenbehörden im Land am Freitag (26. Oktober) durch einen an die Regierungspräsidien übermittelten Erlass aufgegeben, nachträgliche Anordnungen gegenüber den Betreibern von Shisha-Bars zu treffen, mit denen Rauchgasvergiftungen von Gästen und Beschäftigten verhindert werden sollen.
Im Südosten von Kirrlach begrenzt der Heugraben bis zum Duttlacher Graben die Wohnbebauung zur Feldlage. Der Sachverhalt, dass der Heugraben schon seit Jahrzehnten trockenliegt verführt leider nicht wenige Anlieger am Graben dazu, sich den Weg zu den kostenlosen Grünschnittannahmestellen der Stadt zu sparen und den scheinbar "nutzlosen" Graben mit Rasenschnitt, Laub und Geäst aufzufüllen. Das Umweltamt der Stadt weist nun zum wiederholten Male daraufhin, dass die Grünschnittablagerung in der „freien Natur“ kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Ordnungsbeamten der Stadt werden in der nächsten Zeit schwerpunktmäßig nach den Verursachern dieser Ablagerungen Ausschau halten.
Aufgrund der Beschlüsse des Umwelt- und Verkehrsausschusses wurden zwei Planungsaufträge im Bereich ÖPNV vergeben.
Einweihung der Freianlagen um die Eremitage