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Kernzeitbetreuung

Die 3 Grundschulen der Stadt Waghäusel bieten im Rahmen der verlässlichen Grundschule Kernzeitbetreuung an. Während der Betreuung der Kinder findet kein Unterricht statt. Die Kinder dürfen spielen, basteln usw. und werden dabei von Betreuerinnen unterstützt.

Folgende Schulen bieten die Kernzeitbetreuung an:

  • Bolandenschule an den Standorten Bolandenschule I (Kirchstraße 3) und Bolandenschule II (Schulstraße 5)
  • Schillerschule (Lindenallee 1)
  • Wilhelm-Busch-Grundschule (Bonhoefferstraße 9)

Anmeldeformulare erhalten Sie an der jeweiligen Grundschule, im Rathaus (Amt für Bildung und Soziales - Abteilung Bildung, Jugend und Sport) und hier auf der Website.

 

Informationen und Formulare zur Kernzeitbetreuung

Neue Satzung

Der Gemeinderat der Stadt Waghäusel hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2025 eine neugefasste Satzung der kommunalen Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2025/2026 beschlossen. Am 26.01.2026 wurde im Gemeinderat nochmals eine Neufassung dieser Satzung beschlossen, die ab dem Schuljahr 2026/2027 gültig ist. Beide Satzungen können Sie nachfolgend herunterladen. Bitte lesen Sie sich die Regelungen in der Satzung sorgfältig durch.

Für das Schuljahr 2025/2026 gilt folgende Satzung:

Satzung der kommunalen Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung PDF-Dokument181,97 KB29.04.2025

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt folgende Satzung:

Satzung der kommunalen Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 PDF-Dokument142,21 KB06.02.2026

 

 

Betreuungsmodule / keine tageweise Buchung möglich

In der Kernzeitbetreuung gibt es die drei Betreuungsmodule „Früh“, „Morgen“ und „Mittag“:

Modul „Früh“: Das „Früh“-Modul umfasst an Unterrichtstagen die Betreuung von 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn.

Modul„Morgen“: Das „Morgen“-Modul umfasst an Unterrichtstagen die Betreuung von 7:30 Uhr bis Unterrichtsbeginn.

Modul„Mittag“: Das „Mittags“-Modul umfasst an Unterrichtstagen die Betreuung von Unterrichtsende bis 14:00 Uhr.

Die Module sind miteinander kombinierbar. Wenn Sie zum Beispiel eine Betreuung ab 7:30 Uhr und bis 14:00 Uhr benötigen, kreuzen Sie auf dem Anmeldeformular sowohl das „Morgen“-Modul als auch das „Mittag“-Modul an.
Sie können aber auch nur einzelne Module auswählen.

Wichtig: Es ist keine tageweise Buchung der Kernzeitbetreuung möglich. Das heißt, die von Ihnen angemeldeten Module sind an allen Unterrichtstagen von Montag bis Freitag gültig.

Eine Änderung der Module ist zwei Mal pro Schuljahr möglich, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Schuljahresbeginn und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahrs.

Sie müssen Ihr Kind zukünftig generell auch nicht mehr jedes Schuljahr neu zur Kernzeitbetreuung anmelden. Die Anmeldung gilt für die gesamte Grundschulzeit.

 

 

Gebühren

Nachfolgend können Sie die Gebührenübersichten für die kommunale Schulkind- und Ferienbetreuung für das Schuljahr 2025/2026 und ab dem Schuljahr 2026/2027 herunterladen:

Gebührenübersicht kommunale Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung für Schuljahr 2025/26  PDF-Dokument73,52 KB29.04.2025

Gebührenübersicht kommunale Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 PDF-Dokument57,89 KB06.02.2026

 

 

Anmeldung für die Kernzeitbetreuung

Für jedes Kind, das die Kernzeitbetreuung besuchen soll, benötigen wir eine verbindliche Anmeldung. Nachfolgend können Sie das Anmeldeformular herunterladen:

Anmeldeformular Kernzeitbetreuung PDF-Dokument156,49 KB06.02.2026

Wie weiter oben erwähnt gilt die Anmeldung für die gesamte Grundschulzeit.

Voraussetzung für die Aufnahme ist die Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars, mitsamt den entsprechenden Arbeitsbescheinigungen beider Elternteile sowie die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Wenn Sie Ihr Kind verbindlich für die Kernzeitbetreuung anmelden möchten, senden Sie die erforderlichen Anmeldeunterlagen bitte vollständig und gut leserlich ausgefüllt per E-Mail an jugend.schulkinder(@)waghaeusel.de oder werfen Sie es in einen der städtischen Briefkästen ein.

 

 

Ummeldung von Betreuungsmodulen

Eine Änderung der Betreuungsmodule ist zwei Mal pro Schuljahr möglich, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Schuljahresbeginn und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahrs. Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Ummeldeformular:

Ummeldeformular Kernzeitbetreuung PDF-Dokument42,77 KB30.07.2025

 

 

Abmeldung von der Kernzeitbetreuung

Wenn Sie Ihr Kind von der Kernzeitbetreuung abmelden möchten, ist dies mit dem nachfolgenden Abmeldeformular mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich:

Abmeldeformular Kernzeitbetreuung PDF-Dokument30,32 KB30.07.2025