Mehrzweckhallen und Schulsporthallen
Die städtischen Hallen dienen in erster Linie dem Schulsport, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, dem Sport und Übungsbetrieb für alle anerkannten Hallensportarten sowie sonstigen Veranstaltungen der örtlichen Vereine. Darüber hinaus können die Hallen auf Antrag Firmen, Organisationen oder anderen rechtsfähigen Vereinigungen zur Abhaltung von Veranstaltungen gesellschaftlicher oder gesellschaftspolitischer Art gegen Entgelt überlassen werden. Eine Überlassung an Privatpersonen ist ausgeschlossen. Sollten Sie Interesse an einer der städtischen Hallen haben, so senden Sie den entsprechenden Antrag (Dateien unten) ausgefüllt an die Abteilung Schule, Kultur und Sport.
- Einzelveranstaltung Wagbachhalle PDF-Dokument657,83 KB21.05.2024
- Einzelveranstaltung Rheintalhalle PDF-Dokument235,72 KB21.05.2024
- Einzelveranstaltung Sporthalle Bolandenschule I PDF-Dokument188,29 KB21.05.2024
- Einzelveranstaltung Sporthalle Bolandenschule II PDF-Dokument188,28 KB21.05.2024
- Einzelveranstaltung Sporthalle Schillerschule PDF-Dokument262,87 KB12.09.2024
- Einzelveranstaltung Sporthalle SSV PDF-Dokument188,27 KB21.05.2024
- Einzelveranstaltung Sporthalle Wilhelm-Busch Grundschule PDF-Dokument188,29 KB21.05.2024
- Dauernutzung Wagbachhalle PDF-Dokument717,12 KB21.05.2024
- Dauernutzung Rheintalhalle PDF-Dokument208,35 KB21.05.2024
- Dauernutzung Schulsporthallen PDF-Dokument209,61 KB21.05.2024
Neue Entgeltordnung ab 01.10.2024
Benutzungsordnung
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