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Mehrzweckhallen und Schulsporthallen

Die städtischen Hallen dienen in erster Linie dem Schulsport, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, dem Sport und Übungsbetrieb für alle anerkannten Hallensportarten sowie sonstigen Veranstaltungen der örtlichen Vereine. Darüber hinaus können die Hallen auf Antrag Firmen, Organisationen oder anderen rechtsfähigen Vereinigungen zur Abhaltung von Veranstaltungen gesellschaftlicher oder gesellschaftspolitischer Art gegen Entgelt überlassen werden. Eine Überlassung an Privatpersonen ist ausgeschlossen. Sollten Sie Interesse an einer der städtischen Hallen haben, so senden Sie den entsprechenden Antrag (Dateien unten) ausgefüllt an die Abteilung Schule, Kultur und Sport.

 

Neue Entgeltordnung ab 01.10.2024

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