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Rathaus
Eremitage

Im Detail

Vor, während und nach der Heirat sind viele Formalitäten zu erledigen. Die wichtigsten Aspekte haben wir hier zusammengefasst. Möchten Sie ein Datum für Ihre Eheschließung erfragen, melden  Sie sich gerne bei uns. Termine können dann jederzeit zusammen mit der Anmeldung der Eheschließung vor Ort mit uns vereinbart werden.

Einen Termin können Sie  frühestens sechs Monate vor dem Termin der Eheschließung unter Vorlage aller für die Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen erhalten. Melden Sie sich bitte frühestens zwei Monate, bevor für Ihren Termin eine Anmeldung der Eheschließung möglich ist. Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich gerne früher bei uns erkundigen ob besondere Vorschriften bzgl. Ihres Heimatstaates zu beachten sind.

Eheschließungen

Standesamtliche Trauungen sind von Montag bis Freitag im Rathaus möglich. Zusätzlich bieten wir Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten in der Eremitage und im Eremitage-Garten an.

Bitte beachten Sie: Alle Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses sowie in und bei der Eremitage sind mit Zusatzkosten verbunden.

Wenn Sie sich für eine Trauung interessieren oder sonstige Fragen rund um die Eheschließung haben, wenden Sie sich an unsere Standesbeamtinnen unter:

Eheschließungen in der Eremitage oder im Eremitage-Garten

Wir ermöglichen es Brautpaaren, den schönsten Tag ihres Lebens in der besonders stilvollen Atmosphäre der Eremitage oder im Freien im Traugarten der Eremitage zu begehen.

Termine für 2026

  • Samstag, 20.06.2026 
  • Samstag, 11.07.2026 (ausgebucht)
  • Samstag, 15.08.2026
  • Samstag, 12.09.2026 (ausgebucht)
  • Samstag, 24.10.2026
  • Samstag, 14.11.2026
  • Samstag, 12.12.2026

Einen Termin können Sie  frühestens sechs Monate vor dem Termin der Eheschließung unter Vorlage aller für die Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen erhalten. Melden Sie sich bitte frühestens zwei Monate, bevor für Ihren Termin eine Anmeldung der Eheschließung möglich ist. Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich gerne früher bei uns erkundigen ob besondere Vorschriften bzgl. Ihres Heimatstaates zu beachten sind.