Kommunale Wärmeplanung
Die Große Kreisstadt Waghäusel ist nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen.
„Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei“ (KlimaG-BW §27 Abs. 1).
Über die gesetzlichen Anforderungen einer reinen Kommunalen Wärmeplanung hinaus, wurden im Zuge des Energieplans Waghäusel auch noch die Sektoren Strom und Verkehr partiell berücksichtigt um ein umfassendes Bild aufzeigen zu können.
Die im Rahmen dieser Ausarbeitung aufgezeigten Ergebnisse repräsentieren in ihrem ganzheitlichen Ansatz eine erste Annährung, auf Basis der heutigen verfügbaren Daten, an das ausgesprochene Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung. Anpassungen und Konkretisierungen werden in einem nachfolgenden Planungs- und Umsetzungsprozess einzelner Projekte zwangsläufig erfolgen.
Die kommunale Wärmeplanung wurde gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. Die Veröffentlichung nach §27 Absatz 5 KlimaG BW können Sie hier PDF-Dokument6,27 MB05.06.2024 einsehen.
Infoveranstaltung Machbarkeitsstudie Wärmenetz vom 19.03.2025
Hier PDF-Dokument1,95 MB10.04.2025finden Sie die Präsentation zur Machbarkeitsstudie Wärmenetz vom 19.03.2025

