Baumaßnahmen in und um Waghäusel
Nachfolgend finden Sie Informationen zu einzelnen Baumaßnahmen in und um Waghäusel.
Gleichstromvorhaben ULTRANET / TRANSNET BW
Gleichstromvorhaben ULTRANET / TRANSNET BW
Ende August diesen Jahres hat TransnetBW den Planfeststellungsbeschluss – die Genehmigung – für das Gleichstromvorhaben ULTRANET im Abschnitt B1 (Mannheim-Wallstadt – Philippsburg) erhalten. Seitdem ist bereits einiges passiert: Die Sicherung temporär für den Freileitungsbau benötigter Flächen ist im Gange (z.B. für Arbeitsflächen, Zuwegungen und das Aufstellen von Schutzgerüsten), bauvorbereitende Maßnahmen, wie z.B. die Umsiedlung von Feldhamstern, das Stellen von Schutzzäunen für Amphibien und Reptilien, wurden durchgeführt. Notwendige Gehölzentnahmen befinden sich in der Vorbereitung und werden zeitnah starten. Weiterhin sind bereits erste Tiefbauarbeiten für den Freileitungsbau angelaufen. Für die Zubeseilung der ULTRANET-Leitung wird aktuell und in den kommenden Wochen der Seilzug vorbereitet. Die konkreten Seilzugarbeiten beginnen voraussichtlich im Februar 2024.
Für den Freileitungsbau von ULTRANET zwischen Mannheim-Wallstadt und Philippsburg hat TransnetBW die Generalunternehmen EQOS Energie und LTB Leitungsbau GmbH beauftragt, welche sich die insgesamt sechs Baulose aufteilen. Die Firmen haben bereits ihre Aktivitäten aufgenommen, um das Vorhaben zügig umzusetzen. Die Bauzeit der ULTRANET-Gleichstromleitung und der notwendigen Umbauarbeiten an anderen Freileitungen beträgt voraussichtlich etwa drei Jahre. Nach aktueller Planung soll ULTRANET bis Ende 2026 fertiggestellt sein.
Betroffenheit Waghäusel
ULTRANET wird bei Waghäusel-Wiesental als Zubeseilung auf bestehende Masten realisiert. Hier erfolgt kein Bau neuer Masten, sondern die Gleichstromleitung wird per Seilzug auf die vorhandenen Masten aufgelegt.
Zum Nachschauen finden Sie hier (PDF-Dokument, 3,80 MB, 29.11.2023) die Leitungsverlaufsbroschüre.
Die beauftragte Firma EQOS Energie geht persönlich auf betroffene Grundstückseigentümer/innen und Bewirtschafter/innen zu, um sie über die konkrete Beanspruchung ihrer Flurstücke zu informieren und ggf. Betretungsrechte zu erlangen. Darunter können sich auch Flurstücke im Eigentum Ihrer Gemeinde befinden. Wo etwaige Straßensperrungen notwendig sind, werden entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen beantragt und Beschilderungen aufgestellt, weitere wichtige Maßnahmen in der Bauphase werden den Gemeinden rechtzeitig angekündigt.
Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe (Gütertrasse)
Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe (Gütertrasse)
Das Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe ist Teil des Gesetzes zum Ausbau der Schienenwege des Bundes. Ziel ist, dass mehr Züge unter anderem zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Karlsruhe fahren können. Dadurch wird auch zwischen Frankfurt am Main und Basel ein Engpass aufgelöst.
Für die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Dialogforum eingerichtet. Es repräsentiert die Interessen der unterschiedlichen Akteure und soll alle Fakten auf den Tisch bringen. Mitglieder erfahren so verschiedene Sichtweisen jeweils aus erster Hand. Die Bahn bietet bei Bedarf Workshops für detaillierte Fachthemen an. Die intensive Arbeit des Dialogforums macht die Suche nach der besten Neu- und Ausbaustrecke transparent und nachvollziehbar. Das Dialogforum ergänzt die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Es fungiert als Beratungsgremium, arbeitet Fakten auf und spricht Empfehlungen aus. Die DB berücksichtigt diese in ihren Planungen soweit das möglich ist. Die Treffen finden regelmäßig statt. Eine externe Moderation leitet die Sitzungen.
Die Bahn stellt die Ergebnisse transparent zum Nachlesen auf die Projektwebsite www.mannheim-karlsruhe.de.
Die Linienvarianten, die nun im Variantenvergleich vertiefter untersucht werden, haben sich gegenüber dem Stand des letzten Dialogforums im Juni 2023 nicht verändert. Vertiefende Untersuchungen folgen nun auf der nachfolgenden Planungsebene.
Aktuell befindet sich das Bahnprojekt in der Phase des Variantenvergleichs.
Für Waghäusel würde eine Linienvariante an der Bestandsstrecke entlang führen. Ob mit zusätzlichen Gleisen oder mit höherer Taktung ist noch nicht absehbar.
Unabhängig davon wäre selbstverständlich ein entsprechender Lärmschutz nach heutigem Standard oder - besser noch - nach übergesetzlichen Maßstäben entlang der kompletten Strecke notwendig.
Eine andere Linienvariante führt z. B. entlang der Autobahn A5.
Die Stadt Waghäusel ist im Dialogforum vertreten, nimmt dort regelmäßig die Interessen ihrer potenziell betroffenen Bewohner wahr und wird sich nach der vertiefenden Planungsraumanalyse im Gemeinderat mit der Thematik beschäftigen.
Gegebenenfalls wird die Stadt Waghäusel im Rahmen des Raumordnungsverfahrens auch die dann rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um einen höchstmöglichen Lärmschutz durchzusetzen.
Regionalpläne Windenergie und Solarenergie
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Teilregionalplan Windenergie startet
Am 24. Januar 2024 hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein in öffentlicher Sitzung des Planungsausschusses in Karlsruhe beschlossen, den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie offenzulegen. Demgemäß kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 stattfinden.
Grundlage für die im Planentwurf vorgeschlagenen 70 Vorranggebiete in der Region Mittlerer Oberrhein sind die Planungskriterien, auf die sich die Ausschussmitglieder des Regionalverbandes bereits im März 2023 verständigt hatten. Darauf aufbauend veröffentlichte der Regionalverband im Juli 2023 seine Suchraumkarte zur Windenergie mit einer anschließenden informellen Beteiligung der Öffentlichkeit bis Ende Oktober. Die Verwaltung des Regionalverbandes wertete die Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung aus und berücksichtigte sie nach Relevanz in der Ausarbeitung des Planentwurfs.
Die nun präsentierten Vorranggebiete gehen aus der Suchraumkarte hervor und umfassen zusammen 7.138 Hektar, das sind rund 3,3 Prozent der Regionsfläche. „Das ist noch bewusst mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent. Denn wir wissen noch nicht, ob und welche Vorranggebiete in Folge des anstehenden Beteiligungsverfahrens noch angepasst werden müssen“, erklärt Verbandsdirektor Matthias Proske. Im Planentwurf sind insgesamt 70 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie vorgesehen.
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein möchte den Planungsprozess zur Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung transparent, nachvollziehbar und für alle zugänglich gestalten. Die Planungsunterlagen sind deshalb bereits seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres 2024 auf der Internetseite des Regionalverbandes einsehbar. Die Unterlagen können zudem beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein, bei der Stadt Karlsruhe, beim Landratsamt Karlsruhe, beim Landratsamt Rastatt oder bei der Stadt Baden-Baden eingesehen werden. Eine Beteiligung ist auch online möglich, unter www.windplanung-oberrhein.de.
Aktuell wird der derzeit gültige Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein fortgeschrieben
Die aktuelle Fortschreibung ist die vierte des Gesamtwerkes, nach 1980, 1993 und 2003.
Die Themen Wind- und Solarenergie sind nicht Gegenstand der Gesamtfortschreibung. Sie werden in zwei gesonderten Teilfortschreibungen des Regionalplans bearbeitet. Die Informationen zu diesen Verfahren finden Sie unter:
https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windenergie
https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-solarenergie
Die Stadt Waghäusel ist natürlich in den entsprechenden Verfahren und Sitzungen eingebunden.
Der Entwurf desTeilregionalplans Solarenergie wurde am 13.12.2023 vom Planungsausschuss gebilligt. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist bereits eingeleitet.
Der Entwurf desTeilregionalplans Windenergie ist noch in der Bearbeitung, jedoch können wir hierzu zwei aktuelle Dinge mitteilen:
- Am 13.12.2023 wurde Ergebnis der informellen Bürgerbeteiligung, die bis 31.10. lief (damals zur Suchraumkarte), dem Planungsausschuss mitgeteilt. Bei Interesse können Sie die aufbereiteten Ergebnisse hier (PDF-Datei) einsehen.
- Die Unterlagen für die Sitzung des Planungsausschusses am 24.01.2024 sind hier verfügbar. Unter Tagesordnungspunkt 4 dieser Sitzung wird der Planentwurf des Teilregionalplans Windenergie dem Planungsausschuss zur Billigung und zur Beschlussfassung über die Einleitung der Beteiligungsverfahren (Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit) vorgelegt. Wenn der Planungsausschuss den Planentwurf gebilligt und den Anhörungsbeschluss gefasst haben wird, werden sich die Kommunen im Anschluss daran auch zum Entwurf des Teilregionalplans Windenergie äußern können.