Lärmaktionsplanung: Große Kreisstadt Waghäusel

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3. Stufe der LAP vom Gemeinderat verabschiedet

Der Gemeinderat der großen Kreissstadt Waghäusel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2020 nach Abwägung aller eingegangenen Anregungungen und Bedenken den Lärmaktionsplan der dritten Stufe  verabschiedet. Die Endfassung des Berichts an die EU steht nachfolgend zum Abruf bereit.

LAP-Bericht Waghäusel2020 (PDF-Datei)

Entwurf der 3. Stufe der LAP

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waghäusel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2020 den Entwurf der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Nachfolgend stellen wir die Dokumente als Gesamtdatei (sehr groß, ca. 90 MB) und als gesplittete Datei (mehrere einzelne und kleinere Dateien ) zum Download zur Verfügung. Nach den Dokumenten finden Sie weiter unten die Beteiligungsmöglichkeiten.

Gesamtdatei

Einzelne Dateien

Wie können Sie sich beteiligen?

Wünsche, Anregungen, und Stellungnahmen können

  • schriftlich an die Stadt Waghäusel – Fachbereich II, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel
  • Faxnummer: 07254 207-2128
  • E-Mail schreiben

eingereicht werden. Unser Fachbüro wird alle Eingaben in fachtechnischer Hinsicht bewerten. Anschließend wird der Gemeinderat alle Anregungen etc. bewerten und die endgültige Fassung des Lärmaktionsplanes beschließen, der anschließend - wie die Vorgängerversion - an die EU gemeldet werden muss.

Lärmaktionsplanung 2016

Nachstehend finden Sie alle Informationen zusammengefasst. 

Bericht an die Europäische Union

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung

Um die Lärmbekämpfung auf europäischer Ebene voranzutreiben, hat die Europäische Kommission im November 1996 das „GRÜNBUCH Zukünftige Lärmschutzpolitik“ veröffentlicht. Darauf aufbauend wurde die Umgebungslärmrichtlinie erarbeitet. Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union eine Vorgehensweise vorgegeben, um den Lärm zu erfassen und ihm entgegen zu wirken.

Die wesentlichen Ziele sind die Erfassung der Lärmbelastung in strategische Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden sowie die Bewertung der Lärmsituation und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, um den Umgebungslärm insbesondere dort zu reduzieren, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen können. Dies ist in der Regel ab 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht der Fall.

Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und zu überarbeiten, Die EU-Umgebungslärmrichtlinie legt somit ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Sie verpflichtet unter anderem zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm und zur Darstellung der Ergebnisse in Form von Lärmkarten. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (34. BlmSchV) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV) sind für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmaktionspläne aufzustellen. Mit dem Lärmaktionsplan sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Für die Lärmaktionsplanung an Straßen und Eisenbahnstrecken sind in Baden-Württemberg die Kommunen zuständig.

Nach der Lärmkartierung des Landes werden in Waghäusel 87 Personen am Tag mit über 60dB(A) belastet und 93 Personen mit über 50 dB(A) in der Nacht. Damit ist der Schwellenwert überschritten, nachdem die Stadt Waghäusel aufgefordert ist, Maßnahmen für eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. In der Stufe 1 wurden diese Betroffenheiten untersucht. Als zweiter Schritt wurde nun die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Berichtsentwurf mit allen Karten ist weiter unten abrufbar. In der Zeit von 11.04.2016 – 13.05.2016 konnten Bedenken und Anregungen eingebracht werden. Das Ergebnis wird nun zusammengestellt, im Gemeinderat vorgetragen und entsprechend behandelt. Nachfolgend können die Unterlagen und Dokumente eingesehen werden.

Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes

Das Eisenbahnbundesamt beginnt seine Lärmaktionsplanung. Mit diesem Link kommen Sie direkt auf die entsprechende Seite des Eisenbahnbundesamtes. Dort erfährt man Näheres, unter anderem über die Öffentlichkeitsbeteiligung.